26. April 2024 – Radio Brocken
Die EU hat neue Vorschriften für Neuwagen für den Sommer 2024 erlassen. Diese Fahrassistenz- und Sicherheitssysteme müssen nun in neuen Fahrzeugen integriert sein:
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Gemäß den neuen EU-Vorschriften müssen ab Juli 2024 alle Neuwagen über eine standardisierte Schnittstelle verfügen. Dadurch wird es möglich sein, bei Bedarf ein nicht näher spezifiziertes Kontrollgerät einzubauen. Zunächst ist es also nicht erforderlich, vor jeder Fahrt in ein Alkoholmessgerät zu pusten. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Verpflichtung noch weiter ausgedehnt wird.
Geschwindigkeitsassistent
Der Geschwindigkeitsassistent namens Intelligent Speed Assistant (ISA) muss ebenfalls ab 2024 in allen Neuwagen verbaut sein. Dieses System erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt die Fahrer optisch und akustisch, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Zudem kann das Fahrzeug automatisch auf die Maximalgeschwindigkeit abgebremst werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der ISA nicht dauerhaft deaktiviert werden kann, was bei Problemen mit der Verkehrszeichenerkennung oder fehlerhaften Kartendaten störend sein kann.
Blackbox
Ab 2024 wird ein serienmäßiger Unfalldatenspeicher, ähnlich einer Blackbox im Flugzeug, in Neuwagen erforderlich sein. Verschiedene Parameter werden anonym gespeichert, um eine bessere Unfallaufklärung zu ermöglichen.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Ab Juli 2024 muss in jedem Neuwagen ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner vorhanden sein. Dieses Fahrerassistenzsystem erkennt Müdigkeit durch optische und akustische Warnungen.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent unterstützt oder greift selbstständig in den Bremsvorgang ein, wenn eine Gefahrensituation erkannt wird. Dieses Assistenzsystem ist bereits seit Juli 2022 verpflichtend und wird ab Juli 2024 auch für die Neuzulassung von Autos und leichten Nutzfahrzeugen obligatorisch sein.
Notbremslichter
Das adaptive Bremslicht, auch als Notbremslicht bekannt, signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass sich das Fahrzeug in einem abrupten Bremsvorgang befindet.
Rückfahrassistent
Ab 2024 wird ein Assistenzsystem, das beim Rückwärtsfahren unterstützt, zur Pflicht. Dieses System zielt darauf ab, andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug besser erkennbar zu machen.
Aktiver Spurhalteassistent
Der aktive Spurhalteassistent, der bisher oft nur bei Fahrzeugen der Mittel- und Oberklasse zu finden war, wird ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h in allen Fahrzeugen Pflicht.
Erweiterter Kopfaufprallschutz
Die Crashtest-Anforderungen werden verschärft, um den Unfallschutz für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Präzise Reifendrucküberwachung
Die Reifendrucküberwachung, die seit 2022 für die Typgenehmigung erforderlich ist, wird ab 2024 auch für die Neuzulassung von Fahrzeugen vorgeschrieben sein.
Die EU-Kommission sieht menschliches Versagen als Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle an. Mit diesen Assistenzsystemen soll dieser Faktor kompensiert werden, um so viele Unfälle wie möglich zu verhindern und Menschenleben zu retten.